Bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen gem. §29 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Auflagen für Sicherheitsstufe 1 der Kategorie A Material gem. Allg.Verwv. zum WaffG
„Zur Sicherstellung der Transportsicherheit sind Verbringungserlaubnisse mit Auflagen zu versehen. Dabei sind die jeweiligen Transportrisiken der verwendeten Transportmittel (Lastwagen – LKW, Zug, Schiff, Flugzeug) ebenso zu berücksichtigen, wie die Risiken, die sich aus Transportunterbrechungen (Umladung, Zwischenlagerung, Begasung der Transportbehältnisse mit Schädlingsbekämpfungsmitteln) ergeben“.
Wir von der Ex-MIL GmbH sind bundesweit als einziges Sicherheitsunternehmen befähigt sowohl durch behördliche Genehmigung, als auch personell und materiell, bewaffnete Transport- und Schutzmaßnahmen für Kategorie A eingestuftes Material durchzuführen. Der Erfolg unserer Arbeit beruht auf der hervorragenden Expertise unserer Mitarbeiter und die langjährige Erfahrung durch operative militärische Einsätze.
Beratung und Details zur taktischen Umsetzung, behördliche Auflagen sowie Sonderbewaffnung, Personal und Material erfolgt gem. vorhandene Informationslage, Kundenspezifisch und einzelfallbezogen.